AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Liebe Reiseteilnehmer/-innen,
in eurem und unserem Interesse möchten wir die rechtlichen Grundlagen festlegen, die das Vertragsverhältnis, das durch die Anmeldung zustande kommt, bestimmen sollen. Der bei jeder Reisebeschreibung enthaltene Absatz „Voraussetzungen“ sowie die Informationen zur Schwierigkeitsbewertung sind wesentliche Bestandteile des Vertrages zwischen Euch und uns. Bitte prüft in eurem eigenen Interesse diese Informationen sorgfältig und selbstkritisch, bevor ihr euch für eine Reiseanmeldung entscheidet. Darüber hinaus gelten die nachfolgenden Reisebedingungen, in denen die beiderseitigen Rechte und Pflichten zusammengefasst sind. Alle Preisangaben, wenn nicht anders angegeben, verstehen sich in Euro pro Person.

1. WER KANN TEILNEHMEN?
An den Reisen von Maipo Expeditions ÖÜ (nachfolgend Maipo Expeditions genannt) kann jeder teilnehmen, der gesund, den in der jeweiligen Reisebeschreibung genannten Anforderungen gewachsen sowie entsprechend ausgerüstet ist. Wir sind berechtigt, zu Beginn und noch während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Soweit wir dadurch Aufwendungen ersparen, erstatten wir dem Teilnehmer deren Wert.
Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn könnt ihr verlangen, dass an eurer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen der von Ihnen gebuchten Reise genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Eure Erklärung sollte Maipo Expeditions nicht später als vierzehn Tage vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail zugehen. Unser Vertragspartner bleibt allerdings du. Dem Ersatzteilnehmer räumen wir die Rechte aus deinem Vertrag (einschließlich Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Tritt ein von euch benannter Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, so haftet er zusammen mit euch für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.

2. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS UND ZAHLUNGEN
Mit der schriftlichen Bestätigung deiner Anmeldung durch uns ist die Buchung für euch und für uns verbindlich. Auf die euch gleichzeitig zugehende Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 Prozent des Reisepreises fällig.
Die Restzahlung ist spätestens 60 Tage vor Reisebeginn fällig. Falls bis zum Tourstart weniger als 60 Tage fehlen, ist direkt der Gesamtbetrag zu bezahlen.  Die Unterlagen werden euch unverzüglich nach Zahlungseingang ausgehändigt.
Leistet der Reiseteilnehmer die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und trotz Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten durch Maipo Expeditions, so ist Maipo Expeditions berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

3. UNSERE LEISTUNGEN
Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unseren Beschreibungen und Abbildungen in den Präsentationen oder in anderen Publikationen von Maipo Expeditons sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung, es sei denn, mit dem Reiseteilnehmer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, sollte sich der Reiseteilnehmer aus Gründen der Beweissicherung schriftlich bestätigen lassen.
Maipo Expeditions behält sich ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Präsentationsangaben zu erklären, über die der Reiseteilnehmer vor Buchung informiert wird.
Änderungen oder Abweichungen vom ausgeschriebenen Programmablauf während der Reise sind aufgrund des Charakters unserer Reisen jederzeit möglich. Straßenverhältnisse, Wettereinbrüche, behördliche Willkür, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln und viele andere Einflussfaktoren führen dazu, dass der angegebene Reiseverlauf nicht garantiert werden kann. Die obige Ausschreibung stellt insofern auch nur den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren.
Medikamente, die ihr benötigt, müssen von euch selbst in ausreichender Menge mitgenommen werden. Falls ihr eine Bergtour oder ein Trekking aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig beenden bzw. unterbrechen müsst und ohne dass dies von Maipo Expeditions zu vertreten ist, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu euren Lasten.

4. VERSICHERUNGEN FÜR JEDEN REISETEILNEHMER
Für alle Teilnehmer an Reisen von Maipo Expeditions sind folgende Versicherungen nicht im Reisepreis enthalten und werden empfohlen vom Reiseteilnehmer selber abzuschliessen:
Reisekranken-Versicherung inklusive Such-, Rettungs- und Bergungskosten
Assistance-Leistungen
Reisehaftpflicht-Versicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reiseabbruchversicherung
Bitte informiert euch dazu bei einem Versicherer eures Vertrauens.

5. PREISÄNDERUNGSVORBEHALT VOR VERTRAGSABSCHLUSS
Die in den vorliegenden Präsetationen angegebenen Preise sind für Maipo Expeditions bindend. Maipo Expeditions behält es sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere zu erklären, falls sich nach Veröffentlichung der Präsentationen die Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff und/oder die Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen wie z. B. Hafen- oder Flughafengebühren erhöht haben und/oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse eingetreten ist. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und in der Präsentation angebotene Reise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Katalogs verfügbar ist. Über die Gründe und den Umfang der Reisepreisänderung wird der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert.

6. MINDESTTEILNEHMERZAHL
Reisen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die in der Reiseausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, es sei denn, aus der jeweiligen Reiseausschreibung oder aus der Reisebestätigung ergibt sich etwas anderes. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Ein Rücktritt ist spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn dem Reiseteilnehmer gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, haben wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

Darüber hinausgehende Aufwendungen wie z. B. für Impfungen, Visa oder Bahntickets können nicht übernommen werden. Maipo Expeditions ist aber bemüht, auch bei Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl die geplante Reise durchzuführen, sofern dies wirtschaftlich zu vertreten ist.
Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, Ihr aber dennoch die Durchführung der Reise wünscht, so stellt dieses ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann nur zu einem neu zu errechnenden Preis annehmen, den wir Euch mitteilen. Seid ihr mit dem neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Reise durchgeführt wird.

7. DOKUMENTE UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
Maipo Expeditions haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung.
Der Reiseteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Hierzu gehört auch die Einhaltung von Terminvorgaben für den Reiseteilnehmer im Zusammenhang mit der Beantragung von Visa und Permits, sofern diese von uns für den Reiseteilnehmer eingeholt werden. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern dies Maipo Expeditons möglich ist, werden wir den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren.

8. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen von wesentlichen Reiseleistungen des vereinbarten Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Maipo Expeditions nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Maipo Expeditions ist verpflichtet, den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von Maipo Expeditons gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Maipo Expeditions eine solche Reise angeboten hat.
Der Reiseteilnehmer hat die Wahl, auf die Mitteilung von Maipo Expeditons zu reagieren oder nicht. Wenn der Reiseteilnehmer gegenüber Maipo Expeditons reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reiseteilnehmer gegenüber Maipo Expeditions nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.
Maipo Expeditions behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff und/oder der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen wie z. B. Hafen- oder Flughafengebühren und/oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der von Maipo Expeditions den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. In gleicher Weise kann der Reiseteilnehmer eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die vorstehend genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsabschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Maipo Expeditions führt.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat Maipo Expeditions den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger per E-Mail unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 21. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 Prozent ist der Reiseteilnehmer berechtigt, innerhalb einer von Maipo Expeditions gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist
• entweder die Änderung anzunehmen
• oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten
• oder die Teilnahme an einer Ersatzreise zu verlangen, wenn Maipo Expeditions eine solche Reise angeboten hat.
Der Reiseteilnehmer hat die Wahl, auf die Mitteilung von Maipo Expeditions oder nicht. Wenn der Reiseteilnehmer gegenüber Maipo Expeditions reagiert, dann kann er entweder der Vertragsänderung zustimmen, die Teilnahme an einer Ersatzreise verlangen, sofern ihm eine solche angeboten wurde, oder unentgeltlich vom Vertrag zurücktreten. Wenn der Reiseteilnehmer gegenüber Maipo Expeditions nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagiert, gilt die mitgeteilte Änderung als angenommen.

9. RÜCKTRITT/UMBUCHUNG

Für alle Stornierungen fällt eine Verwaltungsgebühr von mindestens 50 € an. Für den Fall, dass Maipo Expeditions nicht erstattungsfähige Kosten und Ausgaben entstehen,  werden diese von einer etwaigen Erstattung an den Kunden abgezogen. Wir behalten uns das Recht vor, Kunden, die sich weigern, die Unternehmensrichtlinien einzuhalten, ohne Rückerstattung auszuschließen.
Falls Ihr von einer Reise zurücktreten wollt, muss dies aus Gründen der Beweissicherung schriftlich erfolgen. Bei Rreiserücktritt kann Maipo Expeditions, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen:
Bei Rücktritt vor Reisebeginn
– Bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 0% abzüglich der Verwaltungsgebühr
– ab dem 60. Tag vor Reisebeginn: 100%
Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, Maipo Expeditions nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Für einzelne Angebote können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese sind bei den jeweiligen Angeboten gesondert gekennzeichnet. 

10. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN
Nimmt der Reiseteilnehmer einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise), nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit Gründe vorliegen, die ihn nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hatten. Maipo Expeditions wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

11. GEWÄHRLEISTUNG
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweisgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken sowie eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Mängelbeanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Reiseleitung vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel direkt Maipo Expeditions zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und/oder Schadenersatz nicht ein.

Sofern ein Reisender den Reisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels kündigen möchte, hat er Maipo Expeditions zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, es sein denn, die Abhilfe wird von Maipo Expeditions verweigert oder die sofortige Abhilfe ist notwendig.

13. ERHÖHTES RISIKO IM GEBIRGE UND BEI AUSLANDSREISEN
Alle Reisen werden von uns gewissenhaft vorbereitet. Wir können aber keine Garantie für Gipfel oder subjektiv vorgestellte Reiseerfolge geben. Vielen der von uns angebotenen Reisen haftet ein Hauch von Abenteuer, Risiko und Ungewissheit an. Dies macht nicht zuletzt ihren besonderen Reiz aus. Daran solltet ihr aber vor der Buchung denken und mit diesem Bewusstsein teilnehmen. Wir sind sicher, dass ihr dann die gebuchte Reise in bester Erinnerung behaltet. Bei sämtlichen Expeditionen ist zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden etc.), das auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung der von Maipo Expeditions eingesetzten Bergführer nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Auch ist zu beachten, dass im Gebirge, vor allem in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und/oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, sodass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z. B. durch Studium der einschlägigen alpinen Fachliteratur) mit den Anforderungen und Risiken auseinanderzusetzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen außerhalb des Alpengebietes erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den bergsteigerischen Teil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbstständiger Bergsteiger.
Je nach Tourenziel (z. B. bei Expeditionen und Trekkingtouren) kann dabei die eigentliche Bergbesteigung entsprechend der jeweiligen Reiseausschreibung nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseleistung sein. Die außeralpinen Reisen von Maipo Expeditions führen häufig in abgelegene und wenig erschlossene, zum Teil ausgesprochen wilde Regionen mit entsprechend unterentwickelter Infrastruktur und gelegentlich auch schwierigen Wetterbedingungen. Auch in diesen Gebieten müssen aber lokale Transportmittel wie z.B. Flugzeuge, Busse, Fähren und/oder sonstige Fahrzeuge benutzt werden, die im Einzelfall nicht europäischen Sicherheitsmaßstäben entsprechen, für die es aber keine Alternativen gibt. Dadurch können sich teilweise erhebliche Transportrisiken ergeben, auf die Maipo Expeditions keinen Einfluss hat. Auch insoweit muss deshalb der Reiseteilnehmer eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen. Solltet ihr Fragen zum Gefahren- und Risikopotenzial einer Reise haben, bitten wir euch, euch vor Abschluss des Reisevertrages mit Maipo Expeditions in Verbindung zu setzen.

14. GERICHTSSTAND
Der Reiseteilnehmer kann Maipo Expeditions nur an seinem Sitz verklagen. Für Klagen von Maipo Expeditions gegen den Reiseteilnehmer ist der Wohnsitz des Reiseteilnehmers maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Kaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist für den Gerichtsstand der Sitz von Maipo Expeditions maßgebend.

15. VERANSTALTER UND VERSICHERUNGSPARTNER
Veranstalter ist die Maipo Expeditions ÖÜ, Sakala tn 7-2, 10141 Tallinn, Estland

16. LOKALE GESETZE

Reiseteilnehmer müssen jederzeit die örtlichen Gesetze und Vorschriften befolgen. Als Folge eines Verstoßes gegen lokale Gesetze werden wir in keiner Weise verantwortlich gemacht und der Reiseteilnehmer übernimmt die Verantwortung für alle finanziellen oder sonstigen Folgen, die sich aus seinen Handlungen ergeben.

Stand: 28. Dezember 2022

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